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Reduzieren Sie Ihre Kosten bei der Weiterbildung -
NRW- Bildungsscheck und/oder Bildungsprämie des Bundes nutzen

bildungsscheck-animationNRW-Bildungsscheck:
Der NRW-Bildungsscheck bietet Ihnen die Möglichkeit, die Kosten Ihrer Weiterbildung um bis zu 50 %, maximal 500 Euro, zu reduzieren. Die Förderung des Landes NRW richtet sich an Arbeitnehmer aus Unternehmen, Verbänden und Organisationen mit weniger als 250 Mitarbeiter/innen, die seit mindestens zwei Jahren keine betrieblich veranlasste Weiterbildung besucht haben. Die Maßnahme ist bis Ende 2010 fest installiert und wird voraussichtlich darüber hinaus verlängert. Es kann ein NRW-Bildungsscheck pro Jahr beantragt werden. Ein zweiter Bildungsscheck kann vom Arbeitgeber für den Mitarbeiter beantragt werden.

Bildungsprämie des Bundes:
Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € können Erwerbstätige (auch Mini-Jobber) erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 € (52.200 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe muss selbst für die Weiterbildung aufgebracht werden. Die Größe des Unternehmens oder die Teilnahme an sonstigen Weiterbildungen spielt hier keine Rolle.

Förderfähige Kosten:
Förderfähig sind bei beiden Instrumenten die Kosten der Teilnahme und ggf. Prüfungsgebühren. Nicht gefördert werden Kosten der Übernachtung/Verpflegung sowie Kursmaterialien.

Beide Instrumente können grundsätzlich für Weiterbildungsangebote des DICV Köln genutzt werden. Sie können jedoch nicht gleichzeitig für die selbe Fortbildung eingesetzt werden.

Wichtig
: Der Scheck oder Gutschein muss mit der Anmeldung eingereicht werden, nachträglich eingereichte Schecks oder Gutscheine können nicht anerkannt werden. Bei Online-Anmeldungen muss der Scheck oder Gutschein spätestens am nächsten Werktag abgeschickt werden.

So geht's in der Praxis:

  • Sie vereinbaren einen Beratungstermin und suchen eine der rund 170 autorisierten Bildungsberatungsstellen in Ihrer Nähe auf. Die für Sie zuständige Stelle finden Sie im Internet unter www.bildungsscheck.nrw.de  bzw. www.bildungspraemie.info
  • Sie bitten die Mitarbeiter der Beratungsstelle um die Ausstellung eines Bil-dungsschecks bzw. eines Prämiengutscheins und schlagen das von Ihnen gewünschte Angebot des DiCV Köln vor. Die Beratungsstelle informiert Sie ggf. auch über weitere geeignete Angebote.
  • Nach Aushändigung des Bildungsschecks bzw. des Prämiengutscheins reichen Sie diesen umgehend beim DiCV Köln ein. Sie erhalten eine Rechnung über die reduzierte Teilnehmergebühr.
  • Der DiCV Köln übernimmt die Abrechnung des Schecks bzw. Gutscheins mit dem zuständigen Versorgungsamt. Sollte der Bildungsscheck bzw. der Prämiengutschein aus Gründen, die von Ihnen zu vertreten sind, nicht eingelöst werden, so schulden Sie uns die Restsumme der Teilnahmegebühr.
  • In Bezug auf die Einlösung von Bildungsscheck bzw. Prämiengutschein für eine Fortbildung wird der Vertrag erst wirksam, wenn uns ein Zuwendungsbescheid zur Erstattung von der Bewilligungsbehörde vorliegt.

Für Fragen stehen Ihnen die zuständigen Fachreferenten des DICV Köln gerne zur Verfügung.
 
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Reduzieren Sie Ihre Kosten
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