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Kinderschutz ist ein hochaktuelles Thema. Kaum eine Woche vergeht ohne Zeitungsmeldungen über einen neuen schockierenden Fall der Kindesmisshandlung. Schnell ist dann der Vorwurf bei der Hand, es wären eindeutige Hinweise ignoriert worden.
Im Alltag der Kindergärten zeigen sich dagegen meist unklare Familiensituationen mit Erziehungsproblemen, Symptomen familiärer Konflikte und persönlicher Überlastung sowie finanziellen Schwierigkeiten. Solche Problemlagen gehen über die kindbezogenen Betreuungsaufgaben von Kindertagesstätten weit hinaus. Den Mitarbeiterinnen fehlt es oft an eigenen Hilfs- und Eingriffsmöglichkeiten für solche familiären Krisensituationen.
Zu allem Überfluss ist die gesetzliche Aufgabenbeschreibung in § 8a Absatz 2 SGB VIII diffus, was zur Verunsicherung vieler Mitarbeiterinnen beiträgt. Der Intensivkurs soll praxisorientiert helfen, Gefährdungsrisiken zu erkennen und einzuschätzen sowie geeignete Hilfsmaßnahmen auszuwählen und zu initiieren.
Es werden folgende Fragenkomplexe bearbeitet:
- Wann habe ich „gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes“ (§ 8a Abs. 1 SGB VIII) und wann ist nur eine „dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet“ (§ 27 SGB VIII)?
- Welche Aufgaben kommen auf mich in diesen Situationen zu und wo liegen die Grenzen (u. a. Vertraulichkeit und Datenschutz)?
- An welche externen Partner kann ich verweisen und wann muss ich das Jugendamt einschalten?
- Wie kann ich das Gespräch mit den Eltern führen, ohne die vertrauliche Zusammenarbeit zu gefährden?
- Was tue ich, wenn die Eltern das Problem ignorieren oder selbst Teil des Problems sind?
- Wie verfahre ich intern und wie dokumentiere ich den Vorgang?
- Bestehen für mich Haftungskriterien?
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