Bildungsurlaub Veranstaltungen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)

Seit Oktober 2021 sind wir anerkannter Träger zur Durchführung von Veranstaltungen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG).

Arbeitnehmer_innen in NRW haben (bis auf wenige Ausnahmen) einmal im Kalenderjahr einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, das heißt, bezahlte Freistellung nach dem AWbG, für maximal 5 Tage zu Weiterbildungszwecken. Die Ansprüche aus zwei Jahren können zusammengefasst werden.

Das AWbG erkennt Seminare der politischen und beruflichen Bildung, die bestimmten Kriterien genügen, als Bildungsurlaub an. Die berufliche Bildung muss dabei keinen unmittelbaren Bezug zum aktuellen Arbeitsplatz haben.

Suchen Sie sich ein interessantes Angebot aus. In der Ausschreibung finden Sie alle für die Beantragung notwendigen Unterlagen.

Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und klären den Termin ab – der Arbeitgeber kann aus betrieblichen Gründen den Bildungsurlaub ablehnen.

Planen Sie möglichst langfristig – der offizielle Antrag muss 6 Wochen vor dem Kurstermin beim Arbeitgeber gestellt sein.

Ausführliche Informationen zum Bildungsurlaub NRW erhalten Sie hier.

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